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Naturheilverfahren umfassen im Rahmen der Gesamtmedizin eine ganzheitliche Medizin mit Anregung der
individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier
natürlicher Heilmittel.
Sie dient der Steigerung von Gesundheit und des Wohlbefindens. Die Behandlungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Medikamente und Infusionslösungen werden nach Apothekenpreisen berechnet. Auf Wunsch wird eine detaillierte Rechnung erstellt. |